Rechtsprechung
BSG, 10.12.1964 - 5 RKn 56/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 711
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R
Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer …
Insbesondere der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 10. Dezember 1964 (- 5 RKn 56/60 - BG 1965, 154) gehe fehl, da dieses Urteil zwar auf die "beabsichtigte" Dauer des Aufenthaltes am dritten Ort abstelle, nicht jedoch auf die wahrscheinlich objektiv erforderliche Aufenthaltsdauer.Dass der Versicherte eine konkrete Vorstellung über die zeitliche Länge des beabsichtigten Aufenthaltes in Minuten oder Stunden haben müsste, hat das BSG bisher nicht entschieden, auch nicht in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil vom 10. Dezember 1964 (- 5 RKn 56/60 - SozR Nr. 56 zu RVO § 543 aF).
Abgesehen davon, dass das BSG ohnehin erstmals in seinem Urteil vom 5. Mai 1998 (…SozR 3-2200 § 550 Nr. 18) eine bestimmte Mindestzeitdauer des Aufenthalts am dritten Ort mit zwei Stunden festgelegt hat, ist dem Urteil vom 10. Dezember 1964 (aaO) nicht zu entnehmen, dass der Versicherte eine konkrete Vorstellung von der zeitlichen Dauer seines beabsichtigten Aufenthalts am dritten Ort haben müsste.
- BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
Die vom Senat geteilte Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts scheine nicht in jeder Weise übereinzustimmen mit der Ansicht des Bundessozialgerichts im Urteil vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 157/63 -, auf die auch das vom Kläger genannte Urteil vom 10. Dezember 1964 - 5 RKn 56/60 - verweise.Die Revision hat in diesem Zusammenhang hauptsächlich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1964 - 5 RKn 56/60 - (SozEntsch. -BSG IV § 543 Nr. 90 = NJW 1965, 711) hingewiesen; sie meint, der diesem Urteil zugrundeliegende Tatbestand sei dem hier zur Entscheidung stehenden Fall "tatbestandsmäßig besonders ähnlich gelagert".
Die Revision übersieht bei der Interpretierung dieses Urteils, daß das Bundessozialgericht - wie auch dem in NJW 1965, 711 abgedruckten Leitsatz zu entnehmen ist - in den Entscheidungsgründen ausdrücklich hervorhebt, der unfallgeschützte Weg dürfe nicht wesentlich länger sein als der normale Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück, da der Versicherte durch die Wahl eines anderen Anfangs- oder Endpunktes seines Weges zur und von der Arbeitsstätte das Versicherungsrisiko nicht beliebig vergrößern dürfe.
- LSG Hessen, 27.04.1977 - L 3 U 931/76
Versicherter Weg von der Arbeitsstätte zu einer Speisegaststätte nach Arbeitsende …
In diesem Sinne hat bereits der 5. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (vgl. Urt. v. 10.12.1964 - 5 RKn 56/60 -in SozR. Nr. 56 zu § 543 RVO a.F.).